Finanzierung – Zinsgünstige Darlehen

Selbst ohne Eigenkapital ist die eigene Photovoltaikanlage zu verwirklichen: Die bundeseigene KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt zinsgünstige Kredite und unterstützt Sie damit beim Bau oder Kauf einer Solarstromanlage oder bei der Erweiterung Ihrer bestehenden.

Und das Beste: Sie können sich auf diese Weise bis zu 100% der förderfähigen Nettoinvestitionen (maximal 10 Mio. Euro) fremdfinanzieren lassen.

Ihr regionaler IBC SOLAR FachpartnerRegionale, von IBC SOLAR geschulte Handwerksbetriebe, die Photovoltaikanlagen vor Ort planen und installieren. Im deutschsprachigen Raum sorgt ein flächendeckendes Netz aus über 500 Fachpartnern für Kundennähe. berät Sie gerne dabei und hilft Ihnen bei der Antragstellung und allen anderen Formalien.

 

Neuregelung und Vereinfachung der Finanzierungsmöglichkeiten von Solarstromanlagen bei der KfW

Seit 01.01.2009 können Anträge zur Finanzierung von Solarstromanlagen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien, Standard gestellt werden.

KfW-Programm Erneuerbare Energien (270)

Datum: 01/2009

Investitionskredite für Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien

Das KfW-Programm Erneuerbare Energien dient der langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien zu einem günstigen Zinssatz.
Im Programmteil "Standard" wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK gefördert.

Programmteil "Standard"

Wer kann Anträge stellen?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind.
  • Freiberuflich Tätige.
  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller die wirtschaftlich tätig sind (den erzeugten Strom/die erzeugte Wärme einspeisen).

Was wird mitfinanziert?

Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland.

Maßnahmen:

  • zur Errichtung, Erweiterung und zum Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich ("EEG") vom 25.10.2008 (BGBl. 2008 Teil 1 Nr. 49, S. 2074) erfüllen.

In welchem Umfang wird gefördert?

Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten

Kredithöchstbetrag: in der Regel maximal 10 Mio. Euro

Informationen:

undefinedKonditionen

undefinedFörderbedingungen

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

(Programmnummer 225 oder 226)
Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2008 geschlossen.

KfW-Umweltprogramm

(Programmnummer 020 oder 025 oder 026)
Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2008 geschlossen.

Solarstrom Erzeugen

(Programmnummer 140)
Das Förderprogramm wurde zum 31.12.2008 geschlossen.

 


LfA Förderbank Bayern:

undefinedKonditionen

undefinedBedingungen

 

Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank

Fragen an den Fachmann


Realisieren Sie Ihr Wunschprojekt mit einem unserer erfahrenen Fachpartner. Er berät Sie gerne.
mehr...