Verpachten oder verkaufen Sie uns Ihre Solarfläche

Lassen Sie Ihre Dach- oder Freifläche nicht länger ungenutzt. Erschließen Sie sich stattdessen eine neue Ertragsquelle, indem Sie uns diese Fläche anbieten und als Solarfläche verpachten oder verkaufen. Wir errichten darauf eine Photovoltaikanlage, und Sie erhalten dafür von uns 22 bzw. 25 Jahre lang vertraglich fixierte Pachteinnahmen. Damit sichern Sie sich langfristig garantierte Erträge und setzen ganz nebenbei noch ein Zeichen für eine fortschrittliche und nachhaltige Energieversorgung.

So funktioniert's

Als Verpächter müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen lückenlos die komplette Projektierung  – von der Planung über die Installation und die schlüsselfertige Übergabe bis zur Kontrolle im laufenden Betrieb der Photovoltaikanlage. Zu Beginn prüfen wir, ob Ihre Dach- oder Freifläche für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist. Das geschieht selbstverständlich unentgeltlich und völlig unverbindlich.

Photovoltaik nach Maß

Erfüllt Ihre Fläche unsere Anforderungen, entwickeln wir das passende Anlagenkonzept und schließen einen Pachtvertrag mit Ihnen ab. Nach sorgfältiger Planung wird die Anlage fachgerecht und zügig montiert, an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und in Betrieb genommen. Während der Betriebslaufzeit warten wir Ihre Anlage in regelmäßigen Abständen. Per Datenfernübertragung kontrollieren wir außerdem permanent deren Leistungswerte. So gewährleisten wir maximale Erträge, wovon auch Sie als Verpächter profitieren. Denn je mehr Kilowattstunden die Anlage erwirtschaftet, desto höher fällt Ihr Pachtzins aus.

Ihre Pachteinnahmen: fair und transparent

Ihre Pachteinnahmen orientieren sich an der Menge des produzierten und ins Stromnetz eingespeisten Solarstroms. Als Verpächter können Sie im Rahmen einer flexiblen Pacht prozentual an den Stromerlösen beteiligt werden oder es wird ein fixer Pachtpreis für die Laufzeit mit Ihnen vereinbart. Der fixe Pachtpreis kann jährlich bezahlt werden oder als Einmalzahlung (abgezinst) im Voraus für die Laufzeit.

Der Preis, den wir pro Kilowattstunde am Markt erzielen, ist gesetzlich vorgeschrieben und im Erneuerbare-Energien-GesetzAbk.: EEG. Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. verankert. Es garantiert zwanzig Jahre lang eine feste EinspeisevergütungGesetzliche Vorgabe zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Einspeisevergütung erhält man, wenn man seinen produzierten Solarstrom über ein netzgekoppeltes System in das öffentliche Netz einspeist. Für jede Kilowattstunde erhält man dafür einen staatlichen Festpreis garantiert 20 Jahre lang. für jede Kilowattstunde SolarstromUmgangssprachlich für aus Sonnenenergie umgewandelte elektrische Energie. Zählt zu den erneuerbaren Energien und wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert., die ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Menge an Kilowattstunden, die mit der Anlage erwirtschaftet wird, hängt von standortabhängigen Faktoren ab. Dazu gehören die jährliche SonneneinstrahlungBei der Planung einer Photovoltaikanlage gilt es, die Solarmodule möglichst optimal am Sonnenstand und damit am einstrahlenden Licht auszurichten. In Deutschland wird die maximale Sonneneinstrahlung erreicht, wenn die Solarmodule in einem Neigungswinkel von 30° nach Süden ausgerichtet werden. Die Energieausbeute lässt sich steigern, wenn die Solarmodule auf beweglichen Halterungen, sogenannten Nachführsystemen, installiert sind: Damit können sich die Solarmodule immer wieder neu am aktuellen Sonnenstand ausrichten, je nach Jahres- und Tageszeit. und die Regen- und Nebelhäufigkeiten. Auch eventuelle Verschattungen spielen eine Rolle, bei Schrägdächern außerdem Ausrichtung und NeigungswinkelWinkel zwischen den Solarmodulen und der Horizontalen. Der optimale Neigungswinkel liegt bei etwa 30°. Abweichende Neigungswinkel sind in der Regel auch kein Problem, hier weiß der Fachpartner Rat..

Wetterdienst gibt Auskunft

Eine erste Schätzung lässt sich mithilfe der Globaleinstrahlungskarte des Deutschen Wetterdienstes (DWD) anstellen. Unter Einbeziehung aller Variablen und anhand Ihrer Dach- und Grundstückspläne erstellen wir Ihnen gerne ein exaktes Pachtangebot.

 

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Nach Ablauf des Pachtvertrags

Wenn Ihr Pachtvertrag ausläuft, haben Sie die Wahl:
Entweder Sie lassen die Anlage von uns wieder abbauen – natürlich unentgeltlich und ohne jeden Aufwand für Sie – oder wir übereignen Ihnen die Photovoltaikanlage zu einem noch zu verhandelnden Preis. So können Sie Ihren eigenen kostenlosen Strom erzeugen und werden unabhängig von steigenden Energiepreisen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Garantierte Erträge
  • Lange Laufzeit
  • Maximale Sicherheit
  • Keine Eigenleistung
  • Keine Investitionskosten
  • Komplette Projektierung durch IBC SOLAR
  • Maximale Anlagenqualität und Energieausbeute
  • Service und Wartung während der gesamten Betriebszeit
  • Option auf Übernahme der Anlage bei Vertragsende

Ist Ihre Fläche für uns geeignet?

Wir prüfen, ob Ihre Dach- oder Freiflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet sind. Folgende flächenspezifische Voraussetzungen müssen in jedem Fall erfüllt sein.

Voraussetzungen für Flachdächer:

  • Keine Sanierungsbedürftigkeit für die nächsten 20 Jahre
  • Positive Statikprüfung
  • Mindestens 10.000 qm
  • Möglichst unverschattet
  • Erstrangige Dienstbarkeit möglich 

Voraussetzungen für Schräg-/ Sheddächer:

  • Mindestens 5.000 qm
  • Ausrichtung nach Süd, evtl. Südost oder Südwest 
  • Neigung 15-45° 
  • Keine Sanierungsbedürftigkeit für die nächsten 20 Jahre
  • Möglichst unverschattet
  • Erstrangige Dienstbarkeit möglich 
  • Positive Statikprüfung

Voraussetzungen für Freiflächen:

  • Mindestens 10 ha (idealerweise quadratisch)
  • Möglichst unverschattet 
  • Neigung maximal 10° Südhang 
  • Erstrangige Dienstbarkeit möglich 
  • Positiver Bauvoranfrage-Bescheid von Gemeinde-/Stadtverwaltung 
  • Konversionsfläche ehemals landwirtschaftlicher, wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung 
  • Einspeisepunkt maximal 500 Meter entfernt


Ist Ihre Fläche geeignet?


Wir prüfen, ob Ihre Dach- oder Freiflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet sind. Kontaktieren Sie uns…