Solarförderung – 20 Jahre garantierter Festpreis

Gründe, auf SolarstromUmgangssprachlich für aus Sonnenenergie umgewandelte elektrische Energie. Zählt zu den erneuerbaren Energien und wird in Deutschland durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert. zu setzen, gibt es viele. Doch egal, warum Sie sich für eine Solaranlage entscheiden: Der Staat unterstützt Sie dabei mit einer PhotovoltaikAbk.: PV. Technik, mit deren Hilfe Sonnenenergie durch Solarzellen in elektrische Energie umgewandelt wird.-Förderung.

Speisen Sie Ihren produzierten Strom 20 Jahre lang zum gesetzlich garantierten Festpreis in das örtliche Stromnetz ein. Je nach Größe und Bauart der Photovoltaikanlage erhalten Sie nach dem Erneuerbare-Energien-GesetzAbk.: EEG. Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas oder Kohle verringert werden soll. (EEG) 2012 bis zu 24,43 Cent pro Kilowattstunde.

Eigenverbrauch lohnt sich

Was viele nicht wissen: Schon seit 2009 wird nicht nur die NetzeinspeisungAnschluss der Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz zwecks Einspeisung des Solarstroms. Ein Wechselrichter fungiert dabei als Bindeglied und wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Netzgekoppelte Solarstromanlagen benötigen keine Batterien. vergütet, sondern auch der Photovoltaik-Strom, der vom Erzeuger selbst verbraucht wird. Egal ob Waschmaschine, Geschirrspüler oder Kühlschrank: Betreiben Sie Ihre Haushaltsgeräte mit Ihrem eigenen umweltfreundlichem Strom.

Ihr regionaler IBC SOLAR FachpartnerRegionale, von IBC SOLAR geschulte Handwerksbetriebe, die Photovoltaikanlagen vor Ort planen und installieren. Im deutschsprachigen Raum sorgt ein flächendeckendes Netz aus über 500 Fachpartnern für Kundennähe. berät Sie gerne und sucht mit Ihnen die sinnvollste Lösung, Photovoltaik zu nutzen, aus.

Die aktuelle EinspeisevergütungGesetzliche Vorgabe zur Förderung von Photovoltaikanlagen. Einspeisevergütung erhält man, wenn man seinen produzierten Solarstrom über ein netzgekoppeltes System in das öffentliche Netz einspeist. Für jede Kilowattstunde erhält man dafür einen staatlichen Festpreis garantiert 20 Jahre lang. 2012 im Überblick:

1. Vergütung Dachanlagen (Vergütungssatz in Cent / kWh)

Anlagengröße

0 - 30 kWp

31 - 100 kWp

101 - 1000 kWp

Ab 1000 kWp

Ab 01.01.2012

24,43

23,23

21,98

18,33

2. Vergütung EigenverbrauchVon einer Photovoltaikanlage erzeugter Strom, der im eigenen Hausnetz zur gleichen Zeit verbraucht wird; wird auch als Selbst- oder Direktverbrauch bezeichnet. (Vergütungssatz in Cent / kWh)

Anlagengröße

0 - 30 kWp

31 - 100 kWp

101 - 500 kWp 

Ab 500 kWp

gültig ab 01.01.2012

bei Eigenverbrauch von 
0 - 30% des erzeugten Stroms

8,05
 
 
 

6,85
 
 
 

5,60

Keine Vergütung

bei Eigenverbrauch ab 30% des erzeugten Stroms

12,43
 
 
 

11,23
 
 
 

9,98

Keine Vergütung

 

 

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