Redispatch 2.0 im Faktencheck

Ab dem 1. Oktober 2021 tritt eine Novelle des Netzausbau-Beschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0) in Kraft. Mit dieser Novelle wird auch der Redispatch erweitert.

Das neue Redispatch 2.0 bedeutet für Verteilnetzbetreiber (VNB) und Anlagenbetreiber eine deutliche Veränderung.

Was ist der Unterschied zwischen Redispatch und Redispatch 2.0?

Der Name Redispatch taucht schon länger im Zusammenhang mit Energieerzeugung auf. Bisher galt er nur für Anlagen über 10 Megawatt Leistung.

Diese haben bei Schwankungen und Problemen im Netz einen erheblichen Einfluss auf die Stabilität der Netze und müssen somit für die Verteilnetzbetreiber steuerbar sein. Seit einiger Zeit ist nun eine Novelle des Netzausbau-Beschleunigungsgesetz für den 01. Oktober dieses Jahres bekannt, der das Thema Redispatch erheblich ausweitet.

Vom Redispatch 2.0 sind nun Erneuerbare-Energien-Anlagen ab 100 kW Leistung eingeschlossen. Hierbei handelt es sich um mehr als 80.000 Anlagen die nun Teil der Engpass-Behebung werden müssen.

Was ändert sich beim Redispatch 2.0 für Verteilnetzbetreiber?

Mit der Einführung des Redispatch 2.0 durch die Bundesnetzagentur sind Verteilnetzbetreiber dazu verpflichtet, sich an der Engpass-Behebung der Netze zu beteiligen. Dieses soll einen wesentlichen Beitrag zur Systemstabilität leisten. Der Vorrang von Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Stromeinspeisung wird mit den neuen Regelungen erstmals relativiert, indem die vorrangige Einspeisung an Bedingungen geknüpft wird.

Für die Steuerung im Hintergrund wurde das Projekt Connect+ ins Leben gerufen. Mehr als 70 Prozent der Verteilnetzbetreiber kommunizieren zukünftig mit den Anlagen über diese Schnittstelle, um die Anforderungen aus dem NABEG zu erfüllen. Connect+ stellt somit eine der drei neuen Rollen dar:
 

  • Data Provider, kurz DP
  • Einsatzverantwortlicher (EIV)
  • Betreiber der technischen Ressource (BTR)


Die Rollen des EIV und BTR sind äußerst komplex und in der Praxis für den Anlagenbetreiber im Regelfall nicht allein umsetzbar. Direktvermarkter wie IBC SOLAR Partner Interconnector greifen hier ein und übernehmen die Dienstleistungen für ihre Kunden. Für die Direktvermarktung ist in diesen Fällen ein Datenaustausch zwischen Direktvermarktung und der Anlage bereits gegeben.

Was sind die Anforderungen der Redispatch Maßnahmen?

Die Anforderungen mit dem Redispatch 2.0 sind für jede Anlage individuell zu betrachten. Ausschlaggebend ist die Aufforderung und Anforderung zur Umrüstung seitens des Verteilnetzbetreibers. Je nach Gegebenheit und Baujahr der Anlage können folgende Anforderungen anfallen:
 

  • Rein formelle Anforderungen (Meldung an VNB zu den Rollen EIV und BTR)
  • Mittlere Anpassung der Hardware (Austausch des alten Datenloggers)
  • Größere Anpassungen der Hardware (Austausch der Wechselrichter)

Was gibt es beim Redispatch zusätzlich zu beachten?

Generell haben Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit auch Anlagen unter 100 kW Leistung in die Maßnahmen zum Redispatch 2.0 aufzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlagen bereits jetzt über Regelungstechnik (z.B. ein Rundsteuerempfänger) verfügen.

Viele Verteilnetzbetreiber signalisieren aber bereits diese Möglichkeit nicht auszuschöpfen, da die Wahrscheinlichkeit, Anlagen in dieser Leistungsklasse aktiv steuern zu müssen, als relativ gering bewertet wird.

Unser Partner Interconnector hilft Ihnen bei der Erfüllung der Vorgaben von Redispatch 2.0 im Rahmen der Direktvermaktung ihres Solarstroms. Sie haben Interesse?

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FAQs Redispatch 2.0