Power Purchase Agreement (PPA)

Die besondere Form des Stromliefervertrages für einen langfristig sicheren Ertrag.

Power Purchase Agreements (kurz PPA) sind eine Vermarktungsform der Sonstigen Direktvermarktung, ohne dass eine gesetzlichen EEG-Förderung (z.B. Marktprämie oder Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird. Besonders bei nicht förderfähigen Freiflächenanlagen ist die Nachfrage nach einem PPA Vertrag sehr hoch. Aber aufgrund der zunehmenden Anzahl an Post-EEG Anlagen, steigt auch hier das Interesse an dieser Vertragsform, um einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Anlage zu gewährleisten.

IBC SOLAR Partner  Interconnector vermarktet im Rahmen eines PPA Ihren Strom: egal ob Bestands- oder Neuanlage – sowohl für Freiflächen-PV als auch für Dachanlagen. Damit sichern Sie sich langfristig Ihre Erlöse und erhalten mehr Planungssicherheit.

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Was ist ein PPA-Vertrag?

PPA steht für Power Purchase Agreement und bedeutet übersetzt so viel wie Stromverkaufsvereinbarung. Diese Vereinbarung wird über eine definierte Zeit (z.B. 3 Jahre) zwischen einem Stromerzeuger und einem -verbraucher geschlossen. Dies nennt man dann auch Corporate-PPA. Wird ein Energieversorger (bzw. Direktvermarkter) dazwischen geschalten, so spricht man von einem Utility PPA oder auch Merchant PPA. Dieser verkauft den Strom des Erzeugers dann entweder an der Strombörse (EEX) oder liefert ihn an einen Verbraucher.

Warum lohnt sich ein PPA Vertrag?

In Zeiten von sehr niedrigen gesetzlichen Vergütungssätzen ist das Interesse an alternativen Vermarktungsmöglichkeiten groß. Hinzu kommt, dass gleichzeitig der Börsenstrompreis in den nächsten Jahren weiter ansteigen soll. Und hier liegt auch schon der Punkt: Anlagenbetreiber und Stromabnehmer können mit einem PPA eine echte Win-Win-Situation erzeugen.

Bei unserem Partner Interconnector greift das Preismodell „pay-as-produced“. Sie erhalten einen pauschalen Betrag für jede eingespeiste MWh Strom sowie die dazu gehörigen Herkunftsnachweise. Die Grundlage für den Betrag bilden die Marktpreise an der Strombörse EEX zum Zeitpunkt der Anfrage. Davon abgezogen werden Risikofaktoren über die Dauer der Vermarktung (z.B. Umwelteinflüsse, Preisschwankungen, Markteinflüssen) sowie die Vermarktungskosten für die Aufwände des Stromvermarkters. Auf diese Weise erhalten Sie über die gesamte Vertragslaufzeit einen Festpreis.

Wer kann einen PPA Vertrag abschließen?

Unabhängig davon, ob sie bereits eine PV-Anlage besitzen, die bald aus der Förderung ausläuft oder eine neue Anlagen ohne EEG-Förderung bauen möchten: Mit einem PPA Vertrag können Sie sich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren langfristig Ihre Erträge sichern. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate.
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Mindestanlagengröße beträgt 300 kWp
  • Nur für Anlagen mit Volleinspeisung
  • Ausstellung eines  Herkunftsnachweises
  • Anlage muss sich in Deutschland befinden

Wie kann ich einen PPA Vertrag abschließen?

Sie haben bereits ein konkretes Projekt und möchten wissen, welche Erlöse Sie mit einem PPA-Vertrag erzielen können? Unterstützt von IBC SOLAR können Sie mit wenigen Klicks ein Angebot für Ihren PPA-Vertrag mit der Interconnector GmbH erstellen lassen.
 

Liebe Kunden,

aufgrund der aktuellen politischen Debatte um die Eindämmung der Übergewinnsteuer und Planung der Deckelung des Strompreises auf 18 Cent pro Kilowattstunde ist es unserem strategischen Partner Interconnector aktuell nicht möglich ein Fixpreis Angebot zu erstellen. Wir werden die Entwicklung stetig beobachten und hoffen Ihnen diesen Service kurzfristig wieder zur Verfügung stellen zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Sonninge Grüße
IBC SOLAR