Gewinnen Sie an Flexibilität durch die vorschriftenkonforme Zusatzqualifikation.
In die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 wurde die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)“ aufgenommen, damit Nichtelektriker Arbeiten an elektrischen Geräten oder Stromleitungen durchführen können. Im Gegensatz zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person" (EuP) kann eine EffT eigenverantwortlich definierte gleichartige elektrotechnische Arbeiten, wie z. B. Stringmessung, Verlegung der AC-Kabel, Isolationsmessung, etc. im Berufsalltag mit erledigen.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie das Zertifikat Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Praxis). Im Zusammenhang mit der Schulung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (Theorie) können Sie sich Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nennen und im Unternehmen entsprechend beauftragt werden.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft im Unternehmen bleibt davon unberührt.
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. Der Praxisteil zur EffT kann einzeln oder auch vor dem Absolvieren des Theorieteil gebucht werden.
Insbesondere erfahren Sie in diesem Seminar:
- Umgang mit photovoltaikspezifischen Messgeräten
- Grundlagen Messtechnik allgemein
- Grundlagen zur Fehlersuche bei Photovoltaik Anlagen
- Gefahren im Umgang mit Photovoltaik Strängen in einer IBC-eigenen Testanlage
- Planung von PV Anlagen
- Grundlagen Pläne erstellen und lesen
- Aufbau kleiner elektrischer Unterverteilung
- Praktischer Umgang mit Kabel, Klemmen und Anschlussmitteln
Optional: Prüfung zur EffT (Praxis)
Teilnehmerkreis:
PV-Einsteiger, Systemmonteure, Montagefachkräfte, Anlagenplaner, Kundenberater, Servicetechniker
Ihr Referent:
Jan Grimm Referent des TÜV Rheinlands
Hinweise:
Aus DGUV Grundsatz 303-001: Die Ausbildung soll die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten befähigen, die festgelegten Tätigkeiten weitgehend eigenverantwortlich durchführen zu können.
Es ist jedoch erforderlich, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft die Fachverantwortung wahrnimmt.