Ihre Fläche für einen Solarpark anbieten
Seit 1982 entwickelt, plant und realisiert IBC SOLAR in Deutschland Solarparks in jeder Größenordnung. Dabei sind wir immer auf der Suche nach Potentialflächen für neue Photovoltaik Projekte.
Voraussetzungen
Wir sind immer auf der Suche nach geeigneten Flächen für neue Projekte. In Frage kommen Flächen ab einer Gesamtgröße von 5 Hektar und einer ausreichenden Sonneneinstrahlung. Außerdem sollten diese einer der folgenden Kategorien entsprechen:

Acker oder Grünlandflächen im landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet

200 m Randstreifen zu Autobahnen oder Schienenwegen

Konversionsflächen

Flächen nahe eines Gewerbe-oder Industriegebiets

Bauliche Anlagen (z.B. Deponien)
Vorteile eines Solarparks

Ökonomische Vorteile:
- Sichere Pachteinnahmen für den Flächeneigentümer
- Gewerbesteuereinnahmen verbleiben zu großem Teil in der Gemeinde
- Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger + Gemeinde
- Regionale Wertschöpfung durch Beauftragung lokaler Unternehmen
- Projektrisiko wird vollumfänglich von IBC getragen
Klimaschutz:
- Wichtiger Beitrag zur Energiewende
- Emissionsfreie Stromerzeugung – weder Emissionen durch CO2, noch Lärm oder Abgase

Ökologische Vorteile:
- Regeneration des Bodens – keinerlei Einbringung von Pestiziden + Düngemitteln
- Solarpark als Rückzugsgebiet z.B. für Vögel + Kleinsäuger – wichtiger Beitrag zur Biodiversität
- Keine Flächenversiegelung
- Recycling der Solarmodule nach Rückbau
Landschaftsbild:
- Umfangreiche Eingrünungsmaßnahmen – Sichtschutz + Einbindung in die Landschaft
- Ausschluss von Blendwirkung
- Vollständiger Rückbau der Anlage, nach Ablauf der Nutzungsdauer
Pachtkonditionen
- Vertragslaufzeit: 20 Jahre, optional: zweimalige Verlängerung auf insgesamt maximal 30 Jahre
- Festes Nutzungsentgelt für 20 Jahre, bei Vertragsverlängerung: attraktive Anpassung des Nutzungsentgelts
- beschränkt persönliche Dienstbarkeit: Eintragung auf Kosten von IBC SOLAR
- Rückbausicherung: vertraglich festgehalten, um einen vollständigen Rückbau der Anlage garantieren zu können
- Rücktrittsrecht aus dem Vertrag, wenn nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Bau der Anlage begonnen wurde